Die Unfallverhütungsvorschriften im Blick

Die Unfallverhütungsvorschriften im Blick

Traditionell stehen bei den Übungsdiensten am Jahresanfang die obligatorischen Unterweisungen auf dem Programm, die jährlich wiederholt werden müssen, um allen Feuerwehrangehörigen grundlegende Informationen und Verhaltensweisen ins Gedächtnis zu rufen. Am gestrigen Dienstag standen die Unfallverhütungsvorschriften auf dem Programm.

In vier Gruppen eingeteilt wurden die Angehörigen der Abteilung Stadtmitte an vier Stationen in den richtigen Umgang mit den Kleingeräten der Feuerwehr unterwiesen. Die vier Themenblöcke handelten von hydraulischen und pneumatischen Rettungsgeräten, dem sicheren Umgang mit Elektrizität und den motorbetriebenen Geräten wie der Kettensäge oder dem Trennschleifer.

Im Hinblick auf die Unfallverhütungsvorschriften galt es dabei, die jeweils notwendige persönliche Schutzausrüstung für den jeweiligen Einsatzfall zu besprechen und grundlegende Verhaltensweisen zu
wiederholen: Etwa den nötigen Sicherheitsabstand bei der Arbeit mit der Kettensäge oder die maximale Anzahl von zwei Kabeltrommeln, die bei der Feuerwehr hintereinander angeschlossen werden können. Auch der korrekte Aufbau und die Sicherheitsvorschriften im Umgang mit pneumatischen Hebekissen wurde gezeigt. Diese Hebekissen dienen im Einsatzfall dazu, mit Hilfe von Pressluft schwere Gegenstände wie etwa Unfallfahrzeuge, sicher anzuheben. Hier ist vor allem auf das sichere Unterbauen beim Anheben zu achten, ebenso sollten die Hebekissen vor scharfen Kanten und Glassplittern geschützt werden. Bei hydraulischem Rettungsgerät wiederum, mit dem beispielsweise Insassen nach Unfällen aus den Fahrzeugen befreit werden können, ist es wichtig die Steckverbindungen der Hydraulikschläuche sicher zu verbinden und auf den unbeschädigten Zustand der Leitungen zu achten. Die schweren Geräte sollten zudem möglichst ergonomisch verwendet werden, indem man etwa das Gewicht auf die Oberschenkel verlagert.

An allen Stationen wurde dabei deutlich gemacht, dass neben der regelmäßigen technischen Überprüfung der Kleingeräte jeder Feuerwehrangehörige selbst dafür verantwortlich ist, vor dem Einsatz solcher Instrumente - und beim anschließenden Zurücklegen in das Fahrzeug - eine Sichtprüfung durchzuführen. Nur in einwandfreiem Zustand können die Geräte eingesetzt werden, um die Unfallgefahr zu minimieren.
So sollten die Kabel der Kabeltrommeln beim Aufwickeln gereinigt werden, wobei Beschädigungen im Normalfall auffallen würden. Wichtig ist natürlich auch der sichere Umgang mit den Geräten - diesen üben die Feuerwehrleute aber das ganze Jahr über in den Übungsdiensten.

Um trotz allem für den Fall eines Unfalls gewappnet zu sein, ist zugleich die Protokollierung der erhaltenen Unterweisungen in die Unfallverhütungsvorschriften wichtig. Bei der Feuerwehr Reutlingen gibt es hierzu eigenes persönliche Hefte für alle Feuerwehrangehörigen, in denen die Unterweisungen schriftlich festgehalten werden. Für die Ausbilder galt es gestern daher, nicht nur auf die Inhalte hinzuweisen, sondern auch viele Unterschriften zu leisten.

Für die Mitglieder der Abteilung Stadtmitte war der gestrige Übungsdienst am Dienstag nicht der einzige Aufenthalt auf der Feuerwache. Bereits am Mittag war die Abteilung alarmiert worden, da bei einem Getränkehersteller in Rommelsbach die automatische Brandmeldeanlage ausgelöst hatte. Der Löschzug der Berufsfeuerwehr rückte daher, ergänzt um ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug der Abteilung Stadtmitte, aus, zudem war auch die Abteilung Freiwillige Feuerwehr Rommelsbach im Einsatz. Es stellte sich heraus, dass die Brandmeldeanlage durch Bauarbeiten versehentlich ausgelöst wurde. Die Feuerwehr musste nicht eingreifen. Für die Abteilung Stadtmitte war dies bereits der 37. Einsatz in diesem Jahr.

Alexander Thomys


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